{Regelmäßige Veränderungen im Praxisablauf}

Terminabsagen

Rechtlicher Hinweis:
Überschneidungen und lange Wartezeiten kommen in der Bestellpraxis von der Organisation her nicht vor, deshalb bitte ich Sie, die vereinbarten Termine einzuhalten. Ausgefallene Termine sind finanzielle Einbußen, wenn sie nicht durch andere Termine ersetzt werden können.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so bitte ich Sie um eine rechtzeitige, telefonische Terminabsage von mindestens 24 Stunden vorher in der Praxis (bei meiner Abwesenheit, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen).
Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine muss ich Ihnen daher in Rechnung stellen.

Gemäß §§611, 615 BGB sind Sie verpflichtet, für die von Ihnen nicht wahrgenommenen Termine die geschuldete Vergütung selbst zu zahlen.

Ein entsprechender Vergütungsanspruch ist durch die Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen bestätigt worden, vgl. LG Itzehoe Urteil vom 6. 5. 2003 - 1 S 264/02; LG Konstanz, Urteil vom 27.05. 1994 - 1 S 237/93; AG Ludwigsburg, Urteil vom 23. 9. 2003 – 8 C 2330/03; AG Bremen, Urteil vom 02.06. 1995 - 24 C 72/1995. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Patienten muss ich Ihnen dann eine Privatrechnung stellen. Lassen Sie es bitte nicht dazu kommen!



Auf dieser Seite möchte ich einigermaßen zeitnah über Veränderungen und über Aktuelles in der Praxis berichten.

Sie können mich telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichen. Meistens hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Persönlich können Sie mich montags zwischen 12.30 - 13.00 Uhr oder dienstags zwischen18.00 – 18:30 Uhr erreichen. Die Handyverbindung nutzen Sie bitte für schnelle Verabredungen. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig kontrolliert und beantwortet.

Wenn Sie eine Frage haben oder sich ganz einfach nur informieren wollen, schicken Sie mir eine E-Mail an die Praxisadresse. Hier reagiere ich zügig.